Die Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus ist längst in Niedersachsen angekommen. Zahlreiche Ereignisse in den vergangenen Jahren haben die Bevölkerung aufgeschreckt: Die Messerattacke auf einen Bundespolizisten durch Safia S., die Absage des Fußball-Länderspiels in Hannover, die islamistischen Hotspots in Wolfsburg, Braunschweig und Hannover, insbesondere die offenbar über lange Zeit unentdeckten konspirativen Treffen der islamistischen Szene um Abu Walaa und den Weihnachtmarkt-Attentäter Anis Amri im DIK Hildesheim sind nur einige Beispiele dafür. Neue Befugnisse zur Terrorabwehr für die Sicherheitsbehörden sind längst überfällig. Die alte Landesregierung hat sich in der vergangenen Wahlperiode dazu dennoch nicht durchringen können.

Nach nur wenigen Monaten der CDU-Beteiligung an der neuen Landesregierung wird nun eine entsprechende Gesetzesnovelle im Mai-Plenum eingebracht. Das ist ein großartiger Erfolg für die Sicherheit in unserem Land. Zukünftig können die Ermittler zur Verhütung terroristischer Straftaten Meldeauflagen, Aufenthaltsvorgaben und Kontaktverbote aussprechen sowie eine elektronische Fußfessel anordnen. Online-Durchsuchungen, Wohnraumüberwachungen und Quellen-Telekommunikationsüberwachung werden zur Verhinderung von Terrorattacken ermöglicht.

Während die alte Landesregierung das Instrument des Unterbindungsgewahrsams auf vier Tage reduzieren wollte, wird nunmehr eine Präventivhaft für terroristische Gefährder auf insgesamt 74 Tage mit richterlicher Überprüfung nach jeweils 30 beziehungsweise 14 Tagen eingeführt. Das ist auch nötig, denn allein das Abschiebeverfahren von Terrorverdächtigen kann sich über einen längeren Zeitraum hinziehen. Es wäre fatal, wenn aufgrund mangelnder gesetzlicher Befugnisse ein Gefährder vorher entlassen werden müsste. Es wäre unweigerlich im letzten Jahr dazu gekommen, hätte die alte Landesregierung ihre ursprünglichen Pläne umgesetzt.  Die Terrorverdächtigen aus Algerien und Nigeria, die in

Göttingen in Gewahrsam genommen wurden, hätten nach vier Tagen entlassen werden müssen und wären nicht in ihre Heimatländer abgeschoben worden. Diese Sicherheitslücke wird zukünftig geschlossen.

Wir haben in den Verhandlungen mit der SPD durchgesetzt, dass im künftigen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) der Begriff einer „schweren organisierten Gewaltstraftat“ definiert wird. Im Bereich der organisierten Kriminalität finden Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Mord, Totschlag und schwere Körperverletzung, Menschenraub und Geiselnahmen statt. Die Sicherheitsbehörden sollen in diesem oftmals mafiösen Umfeld besser präventiv ermitteln können. Es ist nicht einsichtig, dass gegen diese äußerst brutalen und gefährlichen Straftaten nicht genauso vorgegangen werden kann wie gegen terroristische Straftaten – liegt ihnen doch nicht selten ein vergleichbares menschenverachtendes Unrecht zugrunde. Als ersten Schritt kann die Polizei die elektronische Fußfessel einsetzen. Wir werden auf weitergehende Befugnisse drängen, sollte sich ein entsprechender Bedarf in der Gesetzesberatung und insbesondere bei der Expertenanhörung ergeben.

Der neue Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass sich derjenige, der gegen Meldeauflagen, Aufenthaltsvorgaben, Kontaktverbote oder elektronische Aufenthaltsüberwachungen zur Verhütung von terroristischen Straftaten oder häuslicher Gewalt verstößt, zukünftig strafbar macht.

Der Platz unmittelbar vor einem Einkaufszentrum, aber auch Ladenlokale, sollen im Zusammenhang mit erhöhtem Straftatenaufkommen ohne Zustimmung des Eigentümers videoüberwacht werden dürfen. Nach Gesprächen mit Beamten der Landes- und Bundespolizei ist diese neue Regelung zwingend erforderlich. Der Bahnhofsvorplatz in Hannover wäre nur ein Anwendungsbeispiel. Offene Videoüberwachung kann zukünftig eingesetzt werden, um Gefahren für Leib und Leben abzuwenden. Die katastrophalen Ereignisse um die Love-Parade in Duisburg haben zu einem Umdenken bei vielen Kritikern der Videoüberwachung in diesen Fällen geführt.

Bei den Koalitionsverhandlungen mit der SPD sind wichtige neue Instrumente und Befugnisse für die Sicherheitsbehörden vereinbart worden. Drohende Beschränkungen und Hemmnisse für die alltägliche Polizeiarbeit aus rot-grünen Zeiten konnten verhindert werden. Öffentliche Ordnung wird weiterhin als schützenswertes Rechtsgut im neuen Gesetz verankert sein. Kontrollstellen werden unverändert eingerichtet werden können.

In den vergangenen Wochen ist erneut hart aber fair verhandelt worden. Wichtig ist, dass jetzt das Parlament aufgrund unserer Intervention ausreichend Zeit für eine intensive Beratung erhält. Spätestens im November wird der Landtag die zusätzlichen Befugnisse insbesondere zur Terrorabwehr beschließen. Auch wenn das Gesetz eine neue Überschrift erhält, geht es nicht nur um die Polizei oder die kommunalen Ordnungsbehörden. Es geht vielmehr um Sicherheit und Ordnung zum Schutze unserer Bürgerinnen und Bürger.

 

Uwe Schünemann